Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Es ist von enormer Bedeutung, dass insb. Kinder und Jugendliche, wenn sie in unserem Verein aktiv sind, auch Mitglied im Verein sind!
Der wichtigste Punkt dabei: Nur dann ist das Kind oder der/die Jugendliche über den Verein versichert, wenn es (was man nie hofft, aber immer mal wieder passieren kann) sich beim Sport verletzt.
Wenn es nun allerdings Bedenken gibt, dass die Mitgliedsbeiträge eigene finanziellen Möglichkeiten übersteigen, haben wir einen Leitfaden zusammen gestellt, wie unter bestimmten Voraussetzungen und mittels des Programms Bildung und Teilhabe (BuT) ein Zuschuss für die Beiträge erhalten werden kann.
Jedes Kind und jeder Jugendliche unter 18 Jahre hat, dessen Eltern die Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf einen Zuschuss von 15,00 € pro Monat.
Daraus ergibt sich, am Beispiel der Sparte Fußball, folgendes:
| Monatlicher Beitrag Verein TSV Barsinghausen (unter 18 Jahre): | 7,50 € |
| Monatlicher Spartenbeitrag Fußball (aktives Mitglied unter 18 Jahre): | 6,50 € |
| = 14,00 € |
Dieser monatliche Beitrag ist geringer als der maximale Zuschuss. D.h. Kinder und Jugendliche können, aus Sicht der Eltern, komplett kostenlos in unserem Verein aktiv sein! Wie das geht, ist auch nochmal im Schaubild links verdeutlicht.
Weitere Beratung zum Thema Bildung und Teilhabe (BuT) gibt es hier.
Diese Anleitung zum Bildungs- und Teilhabepaket stellt keine Rechtsberatung dar und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und die Abmeldung vom Spielbetrieb (Fußball) sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die nach den Regelungen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) getrennt voneinander behandelt werden:
1. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Mit der Kündigung deiner Mitgliedschaft beendest du das Vereinsverhältnis. Dies betrifft z.B. Beiträge, Stimmrechte und die Zugehörigkeit zum TSV Barsinghausen als Verein. Die Kündigung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Verein und richtet sich nach den in der Satzung festgelegten Fristen.
2. Abmeldung vom Spielbetrieb
Die Abmeldung vom Spielbetrieb betrifft ausschließlich den aktiven Fußballsport, also die Berechtigung, für den TSV Barsinghausen am organisierten Spielbetrieb teilzunehmen. Diese Abmeldung ist zwingend erforderlich, wenn du den Verein sportlich verlassen möchtest oder einen Vereinswechsel planst. Nur mit einer ordnungsgemäßen Abmeldung kann der NFV die Spielberechtigung freigeben und ein neuer Verein dich melden. Ohne diese Abmeldung bleibt die Spielberechtigung blockiert.
Wichtig:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ersetzt keine Abmeldung vom Spielbetrieb. Beide Vorgänge müssen – falls gewünscht – separat durchgeführt werden. Ein Muster vom NFV für eine Abmeldung vom Spielbetrieb gibt es hier.
Es gab einen Sportunfall im Verein? Hier erfährst du, was zu tun ist! Bei Sportunfällen von Vereinsmitgliedern während des Trainings- oder Spielbetriebs im TSV Barsinghausen ist folgendes zu beachten:
Unfall eines Minderjährigen
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung über den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisjugendpfleger an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in Hannover
- Ausnahme: Minderjährige mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschäden
Unfall eines Erwachsenen oder Minderjährigen mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschäden
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung (postalisch: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, 40464 Düsseldorf oder online) an die ARAG-Sportversicherung.
- Vereins-Kennziffer: 191045
Unfall eines ehrenamtlichen Übungsleiters in Ausübung seiner Tätigkeit
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung an die ARAG-Sportversicherung (siehe Abschnitt über diesem)
- Zusätzliche Meldung an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Bielefeld
- Bitte beachten: Erstbehandelnder Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen VBG-Unfall handelt. VBG tritt an Stelle der Krankenversicherung und übernimmt die Heilbehandlungskosten.
Die Meldung sollte unverzüglich in den Tagen nach dem Sportunfall erfolgen.
Wichtige Info: Nicht-Mitglieder sind grundsätzlich nicht über die Versicherung des TSV Barsinghausen versichert.
