Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Es gab einen Sportunfall im Verein? Hier erfährst du, was zu tun ist! Bei Sportunfällen von Vereinsmitgliedern während des Trainings- oder Spielbetriebs im TSV Barsinghausen ist folgendes zu beachten:
Unfall eines Minderjährigen
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung über den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisjugendpfleger an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in Hannover
- Ausnahme: Minderjährige mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschäden
Unfall eines Erwachsenen oder Minderjährigen mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschäden
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung (postalisch: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, 40464 Düsseldorf oder online) an die ARAG-Sportversicherung.
- Vereins-Kennziffer: 191045
Unfall eines ehrenamtlichen Übungsleiters in Ausübung seiner Tätigkeit
- Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung an die ARAG-Sportversicherung (siehe Abschnitt über diesem)
- Zusätzliche Meldung an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Bielefeld
- Bitte beachten: Erstbehandelnder Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen VBG-Unfall handelt. VBG tritt an Stelle der Krankenversicherung und übernimmt die Heilbehandlungskosten.
Die Meldung sollte unverzüglich in den Tagen nach dem Sportunfall erfolgen.
Wichtige Info: Nicht-Mitglieder sind grundsätzlich nicht über die Versicherung des TSV Barsinghausen versichert.